AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Wirkungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der cmi Coaching Mediation Interaktion, im Folgenden cmi genannt, gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden, im Folgenden als „Klient“ bezeichnet. Durch die Auftragserteilung werden die AGB automatisch vom Klienten anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
 

§ 2 Auftragserteilung und Leistung

2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Beratungsvertrag bzw. der schriftliche Auftrag des Klienten an cmi, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden. Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von:
– Workshops und Trainings,
– Einzel-Coachings
– Strategie-/Kommunikationsberatung sowie
– Begleitende Organisations- und PR-Leistungen.
2.2 Der Klient kann cmi Aufträge in folgender Form erteilen: Postalisch, per Fax oder elektronisch per e-mail. Für formlose Aufträge erhält der Klient nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Beratungsvertrag als zustande gekommen. Die Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Liefer- bzw. Durchführungstermin.
2.3 Bei besonderem Bedarf zieht cmi leistungsfähige externe Berater hinzu. Der Klient wird davon unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Sofern der Klient nicht innerhalb von drei Werktagen schriftlich oder per e-mail widerspricht, gilt seine Zustimmung als gegeben.
2.4 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen bedürfen für beide Vertragsparteien der schriftlichen Festlegung. Diese wird als Zusatzvereinbarung Bestandteil des Vertrages zwischen dem Klienten und cmi.
 
§ 3 Preise
In allen Preisen für cmi-Leistungen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten.
 
§ 4 Zahlung und Fälligkeit
4.1 Der Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Preises (Honorar und Fremdkosten/Auslagen) entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von cmi erbracht wurde. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die – vorab gesondert angeboten – zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
4.2 Sobald dem Klienten die Rechnung zugeht, ist der Preis zur Zahlung fällig.
4.3 Der Klient kommt auch ohne eine Mahnung durch cmi in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 28 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall ist cmi berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu erheben.
4.4 Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Klient nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.
 
§ 5 Lieferfristen und Termine
5.1 Lieferfristen sind konkrete, einvernehmlich festgelegte bzw. bestätigte Termine.
5.2 Die Nichteinhaltung eines Termins berechtig den Klienten erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er cmi eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
 
§ 6 Mitwirkungspflicht des Klienten
Der Klient stellt cmi alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung.
 
§ 7 Stornierung
7.1 Storniert oder verschiebt der Klient den Auftrag, so ist er zur Zahlung eines Ausfallhonorars sowie zur Abgeltung von durch cmi bestellte und vom Klienten genehmigte Fremdleistungen verpflichtet. Dabei gelten folgende Fristen:
– bei Absage innerhalb einer Frist von mindestens 28 Werktagen vor dem vereinbarten Durchführungsdatum entfällt die Zahlung eines Ausfallhonorars;
– bei einer Absage innerhalb einer Frist von mindestens 21 Werktagen vor dem vereinbarten Durchführungstermin wird ein Ausfallhonorar in Höhe von einem Drittel der vereinbarten Summe fällig;
– bei einer Absage innerhalb einer Frist von mindestens 14 Werktagen vor dem vereinbarten Durchführungstermin werden 50% des vereinbarten Honorars fällig;
– innerhalb einer Frist von mindestens 7 Werktagen: 75% des Honorars.
– Wird die Frist von 7 Werktagen nicht gewahrt, wird bei einer kurzfristigeren Absage ein Ausfall-Honorar in Höhe von 100% des vereinbarten Gesamt-Honorars fällig.
7.2 Wird der Durchführungstermin auf Wunsch des Klienten verschoben, fällt bei der Nichteinhaltung einer Frist von 7 Werktagen ein Ausfallhonorar von einem Drittel des vereinbarten Honorars an. In diesem Falle ist der Klient ist verpflichtet, cmi bis zu drei Ersatztermine innerhalb des nachfolgenden Zeitraums von zwei Monaten vorzuschlagen. Bei entsprechender, nachgeholter Durchführung wird – ohne Verrechnung des bereits gezahlten Ausfallhonorars – von cmi der komplette Preis für die vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt.
7.3 Kann cmi an keinem der vorgeschlagenen Termine die verschobene Leistung nachholen und hat ihrerseits erfolglos zwei Terminvorschläge gemacht, ist der Klient zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
 
§ 8 Verschwiegenheitsklausel
cmi ist verpflichtet, über alle im Rahmen der Trainings-, Beratungs- und Coachingtätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt in gleichem Maße für die Erfüllungsgehilfen von cmi. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Klienten selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus ist cmi verpflichtet, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Klienten an cmi übergebenen Unterlagen, Dokumente o.ä. an den Klienten zurückgesendet.
 
§ 9 Haftungsbeschränkung
9.1 cmi übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse, oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- oder Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges oder Streiks entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Klient verantwortlich.
9.2 cmi übernimmt auch keine Haftung für Schäden an Hard- und Software des Klienten, die durch die unwissentliche Übersendung von mit einem Virus infizierten Dokumenten per e-mail verursacht wurden.
9.3 cmi ist verpflichtet, alle ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. cmi haftet nicht für den Fall, dass der Erfolg durchgeführter Trainings- und Coachingmaßnahmen hinter den Erwartungen des Klienten zurückbleibt.
9.4 cmi haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der Auftraggeber selbst oder Dritte die von cmi überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben.
9.5 Die Haftung von cmi beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten.
 
§ 10 Mängelrüge
10.1 Wenn der Klient cmi nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Durchführung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig
abgewickelt.
10.2 Stellt der Klient eine Beratungs-, Trainings- oder Coaching-Leistung komplett in Frage, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes Fachgutachten untermauert werden.
10.3 Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss cmi die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Klient das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernimmt cmi nicht.
 
§ 11 Salvatorische Klausel 
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.
 
§ 12 Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Klienten und cmi ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
 
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort ist der Sitz von cmi im Land Brandenburg.
12.2 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen cmi und dem Klienten ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von cmi in Brandenburg örtlich zuständige Gericht vereinbart.